Vorschriften und Regelungen im Garten:
Im Garten gelten verschiedene Vorschriften und Gesetze. Da sie sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden und oft auch abhängig von der Lage des Gartens gültig sind, kann man nur sehr schwer eine
allgemeingültige Aussage machen. Auskünfte erteilen in der Regel die zuständigen Rathäuser und Landratsämter. Als Informationsquelle kann man zudem die jeweiligen Landesgesetze heranziehen. In Gartenrechtsbüchern
wird über die im jeweiligen Bundesland gültigen Vorschriften und Gestze informiert. In Schrebergärten gilt zudem oft auch eine spezielle Gartenordnung.
Baumschnitt, Baumfällarbeiten und Heckenschnitt: Im ganzen Bundesgebiet gilt, daß man vom 01. März bis zum 30. September keine Bäume fällen und keine Hecken schneiden darf. Ausnahmen sind
möglich wenn z.B. von einem kranken Baum eine Gefahr ausgeht. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde, im Rathaus oder im Landratsamt.
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